Um der Entwicklung der Corona-Pandemie sowie den behördlichen Vorgaben und Empfehlungen mit höchstmöglichem Infektionsschutz verantwortungsvoll Rechnung zu tragen, gilt bei unseren Heimspielen im Audi Dome bis auf Weiteres der 2G-Status als Voraussetzung für den Zutritt.
Im Folgenden ist ein Leitfaden beigefügt, bitte lesen und beachten Sie im Interesse aller Gäste diese Hinweise aufmerksam.
Trotz aller Schutz- und Hygienemaßnahmen kann das Risiko einer Infektion mit dem Corona- Virus nicht gänzlich ausgeschlossen werden; jedem Ticket-Erwerber ist dieses Risiko bewusst. Wir verweisen dabei auch auf die vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen.
Bei Verstößen gegen die behördlichen Auflagen innerhalb oder vor dem Audi Dome – wie in der 15. BayIfSMV vorgesehen –, kann der Zutritt/Aufenthalt in den Audi Dome verweigert werden.
Zutritt und Aufenthalt sind insbesondere untersagt, wenn die Person:
- eine nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion hat.
- Symptome hat, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hindeuten können (typische
Symptome: Atemnot, neu aufgetretener Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust).
- einer Quarantänemaßnahme unterliegt.
- Kontakt zu COVID 19-Fällen in den zurückliegenden 14 Tagen hatte (zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen).
- Personen, die während der Veranstaltung Symptome entwickeln, sollten diese umgehend verlassen.
NACHWEISE:
Ein Zutritt ist nur mit einem der folgenden beiden Nachweise möglich. Diese Nachweise sollten idealerweise in digitaler Form (App oder digitaler Impfnachweis mit QR-Code) am Einlass vorgelegt werden. Bitte halten Sie Ihre Nachweise schon beim Security Check bereit, um Warteschlangen zu vermeiden.
ZUTRITTSREGELUNG MIT 2G:
Vollständiger Impfnachweis:
- zugelassene Impfstoffe siehe pei.de/impfstoffe/covid-19.
- nach der zweiten Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.
- als geimpft gelten auch genesene Personen mit einfacher Impfung ab dem Tag der verabreichten Dosis.
Genesene:
- eine Impfung und danach Genesen (ab Tag 29 nach positivem PCR-Test)
- genesen und danach eine Impfung (ab Tag der Impfung).
- Genesene mit positivem PCR-Test, der mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurück liegt.
Für minderjährige Kinder (bis einschließlich 17 Jahre) besteht keine Nachweispflicht, da diese regelmäßiger Schultestung unterliegen.
Die Überprüfung der Zutrittsregelungen erfolgt immer mit einer Identitätsprüfung (auch Kinder unter 17 Jahren). Bitte führen Sie daher unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit sich. Schülerinnen / Schüler müssen einen Schülerausweis mit Bild bzw. Schülerausweis und Kinderausweis vorlegen.
MASKENPFLICHT:
Eine Maske muss immer getragen werden, auch auf Ihrem Sitzplatz
- Ab 16 Jahren ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend
- Bei Kindern von 6 – 15 Jahren ist das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend
- Kinder bis 5 Jahre haben keine Maskenpflicht